MOON EX LTD.

Handbuch zur Sorgfaltspflicht

2023

Lizenznummer
  1. Lizenznummer: BB-125/1.3.2023

Diese Lizenznummer wird im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen für den Umtausch zwischen virtuellen Währungen und anerkannten Währungen ohne Golddeckung sowie für die Bereitstellung von Wallets, die Verwahrungsdienstleistungen anbieten, erteilt.

Haftungsausschluss
Dieses AML- und KYC-Handbuch ist eine Referenz für das Compliance-Team und das Backoffice von MOON EX LTD.
  1. Verpflichtung zur Durchführung von Sorgfaltsmaßnahmen
  2. MOON EX LTD. ergreift folgende Sorgfaltspflichten

    1. Bei der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung; bei der Durchführung oder Vermittlung einer gelegentlichen Transaktion, deren Wert 15.000 Euro oder einen entsprechenden Betrag in einer anderen Währung übersteigt.
    2. bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, unabhängig von den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen oder Beschränkungen; wenn die Dokumente oder Daten, die bei der Identifizierung und Überprüfung einer Person
      oder bei der Aktualisierung der entsprechenden Daten sich als mangelhaft erweisen oder Zweifel an der Richtigkeit der Dokumente oder Daten bestehen.
  3. Sorgfaltspflichtige Maßnahmen
  4. Zur Durchführung der Sorgfaltsmaßnahmen ergreift MOON EX LTD. bei wirtschaftlichen und/oder beruflichen Tätigkeiten die folgenden Sorgfaltsmaßnahmen:

    1. die Identifizierung des Kunden oder der an der Transaktion beteiligten Person anhand der von ihm oder ihr vorgelegten Unterlagen und Daten.
    2. Überprüfung der übermittelten Angaben anhand von Informationen, die aus einer zuverlässigen und unabhängigen Quelle stammen.
    3. Identifizierung und Überprüfung des Vertreters der natürlichen Person oder der juristischen Person und der Vertretungsberechtigung;
    4. die Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers, einschließlich der Einholung von Informationen über die Eigentums- und Kontrollstruktur der juristischen Person, des Trusts, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder sonstiger vertraglicher Rechtsvereinbarungen auf der Grundlage von Informationen, die in vorvertraglichen Verhandlungen vorgelegt oder aus einer anderen zuverlässigen und unabhängigen Quelle eingeholt wurden;
  5. Überwachung von Informationen
  6. Ständige Überwachung der Geschäftsbeziehung, einschließlich:

    1. Überwachung der Transaktionen, die während der Geschäftsbeziehung durchgeführt werden.
    2. Regelmäßige Überprüfung der zur Identifizierung verwendeten Daten.
    3. Aktualisierung relevanter Dokumente, Daten oder Informationen und, falls erforderlich:
    4. Identifizierung der Quelle und Herkunft der für die Transaktion verwendeten Mittel.
  7. Vereinfachte Sorgfaltspflicht:
  8. MOON EX LTD. wird vereinfachte Sorgfaltsmaßnahmen ergreifen, wenn:

    1. eine Person, die an einem Geschäft im Rahmen einer wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit teilnimmt, oder eine Person, die eine gewerbliche Dienstleistung in Anspruch nimmt, oder:
    2. Juristische Person des öffentlichen Rechts mit Sitz in Litauen;
    3. Staatliche Behörde oder eine andere Behörde, die öffentliche Aufgaben in Litauen oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums wahrnimmt;
    4. die Behörde der Europäischen Gemeinschaft:
    5. Unternehmen eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder eines Drittstaates, das den gleichen Anforderungen unterliegt.
    6. ein Kreditinstitut oder ein Finanzinstitut, das in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland ansässig ist, ein Kreditinstitut oder ein Finanzinstitut.
    7. Schriftlicher Vertrag wurde mit einem Kunden auf unbestimmte Zeit geschlossen.
    8. Die Zahlung erfolgt über das Konto eines Kunden oder einer an einem Geschäft beteiligten Person, das bei einem im litauischen Handelsregister eingetragenen Kreditinstitut oder der Zweigstelle eines ausländischen Kreditinstituts oder bei einem Kreditinstitut, das in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums eingetragen ist oder dort seinen Sitz hat, eröffnet wurde. Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
    9. Die verpflichtete Person hat zuvor durch Regeln des internen Verfahrens festgestellt, dass der jährliche Gesamtwert der Erfüllung finanzieller Verpflichtungen, die sich aus solchen Geschäften ergeben, die Höchstgrenze von 15.000 Euro nicht überschreitet;

  9. Erhöhte Sorgfaltspflicht:
  10. MOON EX LTD. wird verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen ergreifen, wenn:

    1. bei der Identifizierung oder Überprüfung einer Person ein Verdacht hinsichtlich der Wahrhaftigkeit der Angaben oder der Echtheit der vorgelegten Dokumente oder hinsichtlich der Identifizierung des oder der wirtschaftlichen Eigentümer entsteht.
    2. Eine Person, die an einer Transaktion im Rahmen einer wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit teilnimmt, eine Person, die an einer beruflichen Tätigkeit teilnimmt, eine Person, die eine berufliche Dienstleistung in Anspruch nimmt, oder ein Kunde ist ein PEP.
  11. Verstärkte Maßnahmen umfassen:
    1. die Identifizierung und Überprüfung einer Person auf der Grundlage zusätzlicher Dokumente, Daten oder Informationen, die aus einer zuverlässigen und unabhängigen Quelle oder von einem Kreditinstitut oder der Zweigstelle eines im litauischen Handelsregister eingetragenen Kreditinstituts oder von einem Kreditinstitut stammen, das
      oder von einem Kreditinstitut, das in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums eingetragen ist oder dort seinen Geschäftssitz hat.
    2. die Ergreifung zusätzlicher Maßnahmen zur Überprüfung der Echtheit von Dokumenten und der darin enthaltenen Daten, u. a. die Forderung nach einer notariellen oder amtlichen Beglaubigung oder einer Bestätigung der Richtigkeit der Daten durch das in der Klausel genannte Kreditinstitut, das das
      Dokument ausgestellt hat;
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